Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Digitalisierung soll ArbeitnehmerInnen und Kassen entlasten - Wie geht es den Arztpraxen?
Der "gelbe Schein" gehörte für gesetzlich krankenversicherte Berufstätige jahrzehntelang dazu. Seit 1. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie der Vordruck eigentlich heißt, deutschlandweit digital. Kurz gefasst bedeutet das: Die Arztpraxen melden eine Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen, Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den Krankenkassen ab. Für die gesetzlich versicherten PatientInnen gibt es nur noch einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln. An dem digitalen Verfahren nehmen laut Verbraucherzentrale auch Krankenhäuser teil, Privatärzte dagegen nicht.
Technische Probleme verzögern Start des Verfahrens
Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 digital an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die Praxen jedoch nicht flächendeckend über die erforderliche technische Ausstattung verfügten, verzögerte sich die Umsetzung um ein Jahr. Aber auch auf Unternehmensseite ist technisch und organisatorisch längst nicht alles bereit, die AU digital abzurufen. So kann es durchaus sein, dass erkrankte Berufstätige zunächst weiterhin Papierausdrucke von ihren Arztpraxen fordern müssen.
Bei technischen Problemen mit der elektronischen Übermittlung können Arztpraxen das Ersatzverfahren mit Papierausdruck anwenden. Dann schicken Versicherte selbst den Ausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können in einem solchen Fall von den Kassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden.
Datenschutzrechtiche Anforderung
Da eine Krankmeldung laut Datenschutz bzw. DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählt, ist diese außerordentlich schützenswert. Die Speicherung entsprechender Informationen ist also nur solange gestattet, wie dies für einen konkreten Zweck erforderlich ist, etwa für gesetzliche Ansprüche auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Die Übermittlung erfolgt über die abgesicherte Telematik-Infrastruktur. Daten werden dabei vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen. Geht eine Abfrage eines Arbeitgebers bei der Krankenkasse ein, prüft diese zunächst, ob eine entsprechende Berechtigung besteht. Die Arztpraxen übermitteln den Namen der versicherten Person, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Laut Verbraucherzentrale erfährt der Arbeitgeber weder den Namen des Arztes oder der Ärztin noch welche Diagnose gestellt wurde.
So funktioniert die neue Online-Krankschreibung in der Praxis
"Sofern technisch keine Probleme bestehen, ist die eAU einfach zu handhaben”, erklärt das Praxisteam von Dr. Andreas Müller, Dr. Udo Wildner, Dr. Evi Lohner und Sebastian Schuller. In der Neutraublinger Hausarztpraxis, die Mitglied im Regensburger Ärztenetz ist, mussten jedoch vor Kurzem Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Da das Praxisteam darüber nicht rechtzeitig informiert wurde, kam es zu Störungen im Praxisablauf, die für die Ärzte mit Mehrarbeit verbunden waren. "Bis man in solchen Fällen den überlasteten Support der Softwarehäuser erreicht, ist meist die erste Stunde der Sprechstunde vorbei", bedauert das Team.
Das papierlose Verfahren gilt vorerst nur für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen. Privatversicherte und Beilhilfeberechtigte erhalten die Krankmeldung weiterhin in Papierform und müssen sie an Arbeitgeber und Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle verschicken. Auch für Minijobber und Eltern kranker Kinder ändert sich nichts.