Das ist neu im Gesundheitsbereich

Zum Jahreswechsel 2024 treten einige Neuerungen in Kraft


Von E-Rezept bis Kinderkrankentage – das kommt 2024 auf Versicherte zu:

Krankenkassenbeiträge steigen

Für viele gesetzlich Versicherte steigen 2024 die Beiträge. Laut Stiftung Warentest haben 18 Kassen angekündigt, ihre Krankenversicherung teurer zu machen. Für 2024 hatte das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte von 1,6 auf 1,7 Prozent angehoben. Für Kassen ist das allerdings nicht bindend: Sie legen den Zusatzbeitrag je nach Finanzlage selbst fest – zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Das E-Rezept wird Pflicht

Ab dem 1. Januar soll das elektronische Rezept, das es schon seit einiger Zeit gibt, für alle gesetzlich Versicherten zum Standard werden. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, gibt es drei Möglichkeiten: mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck.

Start der GesundheitsID

Ab Januar müssen Krankenkassen ihren Mitgliedern auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen. Damit können sich Versicherte per Smartphone in ihre elektronische Patientenakte (ePA) einloggen und elektronische Rezepte herunterladen. Auch der Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen oder Terminservicestellen ist damit über das Smartphone möglich.

Anzahl der Kinderkrankentage wird erhöht

Ab 2024 haben Familien Anspruch auf 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich die Anzahl auf 30 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern aber maximal 70 Tage. Außerdem müssen Eltern nicht mehr zwingend in eine Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu erhalten, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen. Das ist seit dem 18. Dezember 2023 auch telefonisch möglich, wenn das Kind der Praxis bekannt ist und keine ärztliche Untersuchung erforderlich erscheint.

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause steigt zum 1. Januar 2024 für die Pflegegrade 2 bis 5 um fünf Prozent. Gleiches gilt für die Pflegesachleistungen, also Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

Werbe-Warntext in geschlechtergerechter Sprache

„Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ – diesen Satz hört man seit 30 Jahren nach jeder Medikamentenwerbung im Radio oder Fernsehen. Der berühmte Warnhinweis ist ab sofort geschlechtergerecht formuliert. Somit wird dazu geraten, sich nicht nur an Ärzte oder Apotheker zu wenden, sondern auch an Ärztinnen und Apothekerinnen.

Höherer Zuschuss für die Pflege im Heim

Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, werden ab 2024 stärker durch Zuschüsse zum Eigenanteil entlastet.  Die Zuschüsse sind nach Aufenthaltsdauer gestaffelt und betragen im ersten Jahr im Pflegeheim künftig 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einem Aufenthalt ab vier Jahren 75 Prozent statt bisher 70 Prozent des monatlichen Eigenanteils.